Die Aufnahme von Sendungen durch „YouTV“ ist urheberrechtswidrig. Dies entschied das Landgericht München. Demnach ist nicht der Kunde, sondern einzig der Online-TV-Rekorder für die Herstellung einer Kopie verantwortlich. Mehr lesen
Die Aufnahme von Sendungen durch „YouTV“ ist urheberrechtswidrig. Dies entschied das Landgericht München. Demnach ist nicht der Kunde, sondern einzig der Online-TV-Rekorder für die Herstellung einer Kopie verantwortlich. Mehr lesen